VW Szene Dirty Dragons
Da der Club als „Familiärer -Club“ geführt werden soll, haben wir ein paar kleine Regeln aufgestellt um Missverständnisse Auszuräumen.
§1 Name, Sitz
1.1 Der Club führt den Namen VW Szene Dirty Dragons.
1.2 Er hat seinen Sitz in Seyda (Sachsen - Anhalt).
§2 Clubsatzung
2.1 Sie ist für alle Mitglieder bindend.
2.2 Sie kann nur durch eine absolute Mehrheit geändert werden.
2.3 Änderungsvorschläge können dem Vorstand Schriftlich eingereicht werden.
2.4 Änderungen sind nach erfolgreicher Abstimmung (beim Treffen) gültig.
§3 Clublogo
3.1 Die Schriftart und das Logo wird durch den Club festgelegt
3.2 Es ist verboten das Clublogo eigenmächtig zu verändern
3.3 Das Logo darf erst nach der Probezeit (§5) getragen werden
3.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet das Clublogo, erkennbar (auf Treffen) zu tragen
3.5 Jedes Mitglied Erwirbt das Autologo und das T-Shirt durch Vorkasse, der Partner jedes Mitgliedes kann sich auch an Unternehmungen beteiligen, sowie Bekleidung mit Clublogo in Eigenleistung anschaffen.
3.6 Das Clublogo ist nach dem Ausscheiden aus dem Club vom Auto zu entfernen (im bei sein vom Vorstand)
3.7 Es ist verboten das Clublogo als Nichtmitglied zu tragen
§4 Eintritt in den Club
4.1 Der Eintritt in den Club ist jeder Person möglich, welche ein Fahrzeug der Marke VW, Audi, Skoda oder Seat fährt und aus der näheren Umgebung kommt.
4.2 Interessenten an dem Club, stellen sich dem Club bei einem Mitgliedertreffen vor.
4.3 Nach der Probezeit (§5), wird durch eine Wahl über den Antrag auf Mitgliedschaft, mit mehrheit abgestimmt.
§5 Probezeit
5.1 Die Probezeit dient zum gegenseitigen Kennen lernen.
5.2 Die Probezeit beginnt mit dem Unterschreiben und damit Anerkennen der Clubsatzung.
5.3 Die Probezeit beträgt 3 Monate.
5.4 In der Probezeit besteht kein volles Mitbestimmungsrecht.
§6 Beiträge
6.1 Der Clubbeitrag kann im Interesse und Einverständnis der Mitglieder geändert werden.
6.2 Er wird durch einen Mehrheitsbeschluss festgelegt.
6.3 Der Clubbeitrag beträgt zur Zeit 5€ / Monat
6.4 Er ist Monatlich voraus bei der ersten Sitzung des Monats an den Vorstand zu entrichten.
6.5 Es wird eine Strafgebühr in Höhe von 5€ erhoben, wer trotz Zusage und ohne Abmeldung nicht zu Treffen Erscheint.
6.6 Verwendungszweck der Clubkasse: Vergünstigungen bei Treffen, gemeinschaftliche Unternehmungen (Kino, Grillen, Getränke bei Clubtreffen usw.)
§7 Treffen
7.1 Jedes Mitglied sollte versuchen bei jedem Treffen anwesend zu sein.
7.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet den Club positiv zu repräsentieren.
7.3 Die An-/Abfahrt soll möglichst in Kolonne erfolgen.
7.4 Die StVO ist einzuhalten!!!!!
7.5 Der Verantwortliche mit Orts- bzw. Streckenkenntnisse fährt vor.
7.6 Das Tempo wird durch das langsamste Fahrzeug bestimmt, jedoch unter Einhaltung der StVO.
7.7 Der gesamte Club entscheidet über die Aufgabenverteilung bei Treffen und Aktivitäten.
7.8 Die vorgeschriebenen Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Veranstalters sind zu befolgen.
7.9 Jedes Mitglied wird spätestens zwei Wochen vorher auf anstehende Treffen durch den Organisator hingewiesen.
7.10 Die Treffen sind innerhalb von zwei Tagen, nach Bekanntgabe durch den Organisator, zu-/abzusagen.
§8 Abmahnungen
Folgende Gründe werden durch den Vorstand mit einer Abmahnung geahndet:
8.1 Verstöße gegen die Clubordnung (Satzung).
8.2 Nicht akzeptables Verhalten und Imageschädigung des Clubs.
8.3 Verzug der Beitragszahlung.
8.4 Nicht Zu-/Absagen ( § 7.10) von Treffen.
8.5 Nach 6 Monaten ohne erneute Abmahnungen verfällt eine Abmahnung.
8.6 Jedes Mitglied hat ein Recht auf Stellungsname zu seinen erhobenen Vorwürfen.
§9 Austritt und Ausschluss
9.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
9.2 Der Austritt ist jedem Mitglied freigestellt.
9.3 Ein Mitglied kann durch einen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
9.4 Der Ausschluss aus dem Club geschieht fristlos.
Wir halten uns vor Mitglieder aus den folgenden Gründen aus dem Club auszuschließen:
9.5 Unentschuldigtes Nichterscheinen auf 3 aufeinander folgenden Clubtreffen.
9.6 In einem Zeitraum von 6 Monaten an keiner Clubveranstaltung teilgenommen zu haben.
9.7 Wenn ein Clubmitglied mit seinem Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt.
9.8 Bei wiederholtem Fehlverhalten nach Abmahnung.
§10 Allgemeines
10.1 Privater Streit und Meinungsverschiedenheiten sind möglichst vom Clubleben fernzuhalten.
10.2 Interne Streitigkeiten werden untereinander oder Unterzuhilfenahme des Vorstandes als Vermittlungspartner, friedlich zu lösen.
10.3 Der Vorstand bestimmt die Ausrichtung des Clubs, unterliegt dabei jedoch dem Abstimmungsrecht. Er hat das Ausschluss- und Abmahnungsrecht.
10.4 Der Vorstand verwaltet die Clubkasse und führt Buch über Ausgaben und Einnahmen. Er legt am Ende eines Jahres dem Club eine Bilanz vor.
10.5 Der Schriftführer protokolliert und Fotografiert die Clubtreffen und stellt diese zur allgemeinen Verfügung.
10.6 Der Vorstand plant interne Clubtreffen von der endgültigen Terminfindung über die Reservierung bis zum Informieren der Clubmitglieder.